Wenn Sie sich in einen unserer
Masterstudiengänge einschreiben möchten, so benötigen Sie als Voraussetzung einen ersten Hochschulabschluss, beispielsweise ein Diplom (FH) oder einen Bachelor-Abschluss mit mindestens 6 Semestern (180 ECTS) Regelstudienzeit. Abhängig von Ihrem ersten Studienabschluss sind ggfs. Vorbereitungsprogramme (Propädeutika) zu absolvieren, was jedoch für jeden einzelnen Masterstudiengang gesondert geregelt ist und insbesondere für Kandidaten mit nicht-wirtschaftswissenschaftlichen Abschlüssen relevant ist.
Die Zulassung zum
Bachelor-Studiengang richtet sich in Baden-Württemberg nach § 58 Landeshochschulgesetz. Demnach können Sie direkt zum Bachelor zugelassen werden, wenn Sie über Abitur, Fachhochschulreife oder eine berufliche Aufstiegsfortbildung (z.B. Meisterprüfung, Betriebswirt IHK, Betriebswirt VWA, Betriebswirt HWK, Bankbetriebswirt etc.) im Umfang von mindestens 400 Unterrichtsstunden verfügen.
Eine Zulassung ist zudem für Kandidaten möglich, die eine mindestens zweijährige Berufsausbildung, drei Jahre Berufserfahrung und die erfolgreich bestandene Eignungsprüfung nachweisen können. Die Eignungsprüfung können Sie in Konstanz ablegen, weitere Informationen finden Sie
hier.
Weiterhin können Sie zugelassen werden, wenn Sie ein Jahr erfolgreich an einer Hochschule außerhalb des Landes Baden-Württemberg studiert haben. Bewerber mit ausländischen Abschlüssen werden zugelassen, sofern sie vergleichbare Abschlüsse nachweisen können.
Ihr Studium in den
Zertifikatsstudiengängen können Sie hingegen direkt starten, da es keine Zulassungsvoraussetzungen gibt.
Gerne können Sie uns per Email an
studium@allensbach-hochschule.de oder Telefon
kontaktieren. Wir prüfen Ihren Fall ganz individuell und für Sie unverbindlich und kostenfrei.