Wartesemester: Alles, was Sie wissen müssen

Möchten Sie wissen, was es mit dem Begriff „Wartesemester“ auf sich hat und wie Sie die Zeit bis zum Studienbeginn sinnvoll nutzen können? Auf dieser Seite haben wir die wichtigsten Informationen zu diesem Thema zusammengestellt. Weitere Details erfahren Sie in unserem Beitrag „Wartesemester: Wie lange dauert es bis zum Studienbeginn?“.

Wartesemester: Begriffsdefinition

Als Wartesemester gilt jedes Semester, in dem Sie nach Erlangung Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) nicht an einer deutschen Bildungseinrichtung eingeschrieben waren. Ein Kalenderjahr umfasst zwei Wartesemester (Sommersemester und Wintersemester). Die Anzahl der Wartesemester berechnet sich vom Zeitpunkt des Schulabgangs bis zu dem Semester, für das Sie sich bewerben möchten. Achtung: Das Halbjahr, in dem das Abitur abgelegt wurde (in der Regel das universitäre Sommersemester), wird dabei nicht berücksichtigt.

Wartesemester: Einfluss auf die Zulassung

Neben dem Numerus Clausus und der Abiturnote ist die Anzahl der Wartesemester der Faktor, der bei der Vergabe von Studienplätzen die größte Rolle spielt. An bundesdeutschen Hochschulen gibt es stets ein separates Kontingent an freien Studienplätzen, welches über die Wartesemester vergeben wird. In zulassungsbeschränkten Studiengängen werden 20 Prozent aller Plätze an Bewerber mit langer Wartezeit vergeben. Wartesemester sind daher vor allem für Schulabgänger hilfreich, die kein herausragendes Abitur vorweisen können.

Wie lange es tatsächlich dauert, bis das gewünschte Studium aufgenommen werden kann, lässt sich zu Beginn der Wartezeit nicht mit Sicherheit sagen. Wie der Numerus Clausus unterliegt auch das Verhältnis von Studienbewerbern zu Studienplätzen einer ständigen Veränderung. Nicht zutreffend ist das immer wieder aufkommende Gerücht, dass die Anzahl der Wartesemester die Abiturnote hebt. Tatsächlich bleibt die Note, wie sie ist – allerdings verbessert sich mit jedem Wartesemester die Chance auf einen Studienplatz.

Wartesemester vor Studienbeginn sind heute die Regel

Bereits die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks aus dem Jahr 2009 zeigte, dass Wartesemester in Deutschland eher die Regel als die Ausnahme sind. Etwa zwei Drittel aller Studienplatzbewerber müssen zwischen Abitur und Studienbeginn einen längeren Zeitraum überbrücken. Die hauptsächliche Ursache ist der starke Anstieg der Studierendenzahlen in den zurückliegenden Jahren.

Mittlerweile ist die überwiegende Zahl der Studiengänge an deutschen Hochschulen mit einem örtlichen NC belegt. Wer beispielsweise an der Uni Münster Psychologie studieren möchte, muss eine Abiturnote von 1,4 vorweisen, um sofort einen Studienplatz zu bekommen. Studienplätze in den medizinischen Studiengängen (z.B. Humanmedizin und Veterinärmedizin) werden in Deutschland über die Stiftung für Hochschulzulassung (ehemals ZVS) vergeben.

Was zählt als Wartesemester?

Der Zeitraum zwischen dem Erwerb des Abiturs und dem Beginn des Studiums kann in vielfältiger Art und Weise genutzt werden. Sie können beispielsweise eine Ausbildung durchlaufen oder eine längere Reise unternehmen. Als Wartesemester zählen außerdem:

  • Praktika aller Art
  • Erwerbstätigkeiten
  • Bundesfreiwilligendienst
  • Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
  • Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)
  • Au-pair-Aufenthalte
  • Sprachreisen

Wie bereits erwähnt, zählen sogenannte „Parkstudienzeiten“ nicht als Wartesemester. Darunter versteht man einen Studiengang, in dem man sich pro forma an einer deutschen Hochschule einschreibt – zum Beispiel wegen der günstigen Sozialversicherungsbeiträge. Wer schon während der Wartezeit ins Studium einsteigen möchte, hat keine andere Wahl, als sich an einer Berufsakademie oder einer ausländischen Hochschule zu immatrikulieren.

Studienplatzbewerber, denen es nur darum geht, Wartezeit „anzuhäufen“, sind gut beraten, ihre Wartesemester mit einer studienbezogenen Tätigkeit zu füllen. Wer beispielsweise Medizin studieren möchte und nicht sofort einen Studienplatz bekommt, kann sich in der Wartezeit zum Rettungsassistenten ausbilden lassen. Unter Umständen können derartige Qualifikationen im Zulassungsverfahren den Ausschlag geben.

Eine Bewerbung um einen Studienplatz hat im Übrigen keinen Einfluss auf die Anerkennung von Wartezeiten. Mit Ihrer Bewerbung äußern Sie lediglich den Wunsch, zu studieren. War die Bewerbung erfolgreich, müssen Sie sich an der jeweiligen Hochschule immatrikulieren. Wenn Sie später ein zulassungsbeschränktes Fach studieren möchten, müssen Sie sich zum nächstmöglichen Termin erneut bewerben. In diesem Fall wird die Wartezeit neu berechnet.

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