Akademische Grade

Führung akademischer Grade und Titel in Deutschland

Die Führung akademischer Grade ist in Deutschland durch die Hochschulgesetze der Länder geregelt.

Definition
Unter „Führung“ wird verstanden, dass man sich selbst als Träger eines akademischen Grades in der Öffentlichkeit zu erkennen gibt, z.B. durch Eintragung des Grades auf der Visitenkarte oder auf dem geschäftlichen Briefpapier, aber auch durch mündliche Äußerungen. Wer lediglich im kleinen privaten Kreis (z.B. auf einer Party) mit einem nicht vorhandenen Grad angibt, hinterlässt zwar keinen guten Eindruck, macht sich aber nicht strafbar im Sinne unbefugter Führung. Ebenfalls nicht unter „Führung“ im rechtlichen Sinne fällt der Gebrauch eines akademischen Grades als Bestandteil eines Künstlernamens (z.B. „Dr. Motte“).

Form
Allgemein gilt, dass Grade nur in der Form geführt werden dürfen, die durch die Verleihungsurkunde oder die Prüfungsordnung festgelegt ist. Wurde der Diplomgrad einer Fachhochschule z.B. mit dem Zusatz (FH) verliehen, darf dieser Zusatz bei der Führung des Grades nicht weggelassen werden. Ob ein Grad als Namenszusatz vor oder hinter dem Namen geführt wird, ist im Gegensatz zu Österreich in Deutschland nicht gesetzlich geregelt. Allgemein üblich ist aber, dass Diplom- und Doktorgrade vor dem Namen, Magister- und Bachelor-/Master-/PhD-Grade hinter dem Namen geführt werden.
Für die Führung ausländischer Grade gelten besondere Regelungen, die den Hochschulgesetzen der Länder zu entnehmen sind. Ausländische Grade dürfen in der Regel nur mit Herkunftszusatz (die Bezeichnung der verleihenden Hochschule) geführt werden, ausgenommen sind Hochschulgrade aus Ländern der Europäischen Union einschließlich Vatikan. Eine wörtliche Übersetzung des ausländischen Grades ins Deutsche kann in Klammern hinzugefügt werden.

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