Anerkennung oder Anrechnung von Vorleistungen - verkürzen Sie Ihr Studium!

Sie haben bereits an einer anderen Hochschule oder Bildungseinrichtung Leistungsnachweise erbracht?

Wir prüfen auf Wunsch gerne, ob bereits an anderen Hochschulen oder Bildungseinrichtungen erbrachte Leistungen auf unsere Studienprogramme anerkannt bzw. angerechnet werden können. Bitte legen Sie der Studienberatung hierfür entsprechende Notenbescheinigungen und Nachweise über Inhalte und Dauer der Veranstaltung vor. Idealerweise senden Sie uns den Modulkatalog und die Prüfungsordnung zu. Für berufliche Fortbildungen, wie z.B. Betriebswirt IHK, Betriebswirt VWA oder Betriebswirt HWK, können Anrechnungen auf den Bachelor Betriebswirtschaft vorgenommen werden.

Bitte senden Sie Ihre Unterlagen an die folgende Email-Adresse: studium@allensbach-hochschule.de

Haben Sie Fragen zum Studium an der Allensbach Hochschule? Unsere Studienberatung steht Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder senden Sie uns eine Email! Wenn Sie Info-Materialien zu den Studiengängen bestellen möchten, können Sie gerne auch unser Kontaktformular nutzen.

Informationen zur Anerkennung von Studienleistungen

A)  Hinweise zur Anerkennung bzw. Anrechnung
Eine Anerkennung oder Anrechnung von Studienleistungen kann nur bei möglichst großer Übereinstimmung des Inhalts (erworbene Kompetenzen gemäß § 35 Abs. 1 LHG), des Niveaus und des Umfangs der Studienmodule mit den Modulen des Studiengangs der Allensbach Hochschule genehmigt werden. Ohne Angaben zum Inhalt und Umfang der bereits erbrachten Studienleistungen kann eine Anerkennung bzw. Anrechnung nicht geprüft werden. Außerhochschulisch erbrachte Leistungen können maximal 50 % des Bachelorstudiums ersetzen.

B) Einzureichende Unterlagen
Eine aussagekräftige Übersicht über Studieninhalte und –leistungsumfang (Angaben in SWS bzw. ECTS) bieten der Modulkatalog bzw. die Prüfungs-/Studienordnung des Studiengangs. Auch das Transcript of Records ist einzureichen.
Prinzipiell gilt: je detailliertere Informationen zu den absolvierten Kursen vorliegen, umso leichter kann eine Anerkennung oder Anrechnung geprüft werden.

Bitte reichen Sie entsprechende Notenbescheinigungen sowie weitere aussagekräftige Unterlagen über Ihre erbrachten Studienleistungen bei der Studienberatung der Allensbach Hochschule unter studium@allensbach-hochschule.de ein. Dort erhalten Sie auch den Antrag auf Anerkennung bzw. Anrechnung, welcher spätestens innerhalb des ersten Studienmonats einzureichen ist.

Bei Fragen können Sie sich jederzeit an die Studienberatung unter +49-7533-919 23-86 wenden.

Jetzt kostenlos Informationen anfordern!

In Deinem persönlichen Studienführer findest du alle wichtigen Informationen zu deinem Studiengang.

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