A) Einige Hinweise zur Anrechnung
Eine Anrechnung von Studienleistungen aus dem Erststudium kann nur bei möglichst großer Übereinstimmung des Inhalts (erworbene Kompetenzen gemäß § 35 Abs. 1 LHG) und des Umfangs der Studienmodule mit den Modulen des Studiengangs der Allensbach Hochschule genehmigen werden. Ohne Angaben über Inhalt und Umfang der bereits erbrachten Studienleistungen kann eine Anrechnung nicht geprüft werden.
Bachelor- und Masterarbeiten sowie Studienleistungen, die Teil der Zulassungsvoraussetzungen für das Zielstudium an der Allensbach Hochschule sind, sind nicht anrechenbar.
B) Einzureichende Unterlagen zur Leistungsübersicht
Eine aussagekräftige Übersicht über Studieninhalte und –leistungsumfang (Angaben in SWS bzw. ECTS) bieten meist der Modulkatalog bzw. die Prüfungs-/Studienordnung des Studiengangs. Auch ein Transcript of Records kann hilfreich sein.
Prinzipiell gilt: umso detailliertere Informationen zu den absolvierten Kursen vorliegen, umso leichter kann eine Anrechnung geprüft und genehmigt werden.
C) Formale Anforderungen zur Anrechnung
Bitte reichen Sie entsprechende Notenbescheinigungen sowie weitere aussagekräftige Unterlagen über Ihre erbrachten Studienleistungen (siehe B) ) bei der Studienberatung der Allensbach Hochschule unter studienberatung@allensbach-hochschule.de ein. Dort erhalten Sie auch den weiterhin auszufüllenden Antrag auf Anrechnung.
Bei Fragen können Sie sich jederzeit an die Studienberatung unter +49-7533-9192395 wenden.