BFD der Bundeswehr: Ihre Fördermöglichkeiten auf einen Blick

Der BFD der Bundeswehr: Ihre Fördermöglichkeiten auf einen Blick

Der Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr begleitet Soldaten vom Beginn ihrer militärischen Laufbahn bis zur Eingliederung in den zivilen Arbeitsmarkt nach dem Ende ihrer Dienstzeit. Zu den Aufgaben des BFD gehören unter anderem die Förderung von individuellen Interessen und das Erkennen von Potenzialen. Die Soldaten werden auf ihrem Weg in das zivile Erwerbsleben durch die lokalen Karrierecenter, die sich auf alle 16 Bundesländer verteilen, beraten. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind rund 900 Mitarbeiter im BFD der Bundeswehr tätig.

Um die Chancen der Soldaten auf dem privaten Arbeitsmarkt zu verbessern, setzt der BFD der Bundeswehr vor allem auf berufliche und schulische Bildung. Daneben organisiert der Berufsförderungsdienst interne sowie externe Weiterbildungsmaßnahmen, zu denen auch die an der Allensbach Hochschule angebotenen Weiterbildungszertifikate gehören. Unsere Studiengänge, die mit dem Bachelor oder Master bzw. MBA abschließen, sind ebenfalls förderfähig. Wenn man alle durch den BFD der Bundeswehr geförderten Bildungsmaßnahmen berücksichtigt, wurden im Jahr 2016 mehr als 126 Millionen Euro aufgewendet.

Wer kann durch den BFD der Bundeswehr gefördert werden?

Die gesetzliche Grundlage der Angebote des Berufsförderungsdienstes bildet das Soldatenversorgungsgesetz (SVG). Das SVG stellt Berufssoldaten und Wehrdienstleistenden eine breite Palette an Förderungsleistungen zur Verfügung, die aufeinander aufbauen. Folgende Personengruppen haben Förderungsansprüche nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG):

  • Grundwehrdienstleistende
  • Freiwillig zusätzlich Wehrdienstleistende (FDWL)
  • Aktive und ausgeschiedene Soldaten auf Zeit (SaZ)
  • Berufsoffiziere im fliegerischen Dienst mit besonderer Altersgrenze (BO 41)

In manchen Fällen handelt es sich bei den Leistungen, die durch den BFD der Bundeswehr gewährt werden, um eine sogenannte Ermessensförderung. Im Klartext bedeutet dies: Sind die Fördertöpfe leer, kann das geplante Studium nicht durch den Bund bezuschusst werden. Wer vorzeitig aus der Bundeswehr ausscheidet, besitzt nur noch die BFD-Ansprüche, die ihm für die verkürzt festgesetzte Dienstzeit zustehen.

Höhe der Förderungsansprüche

Bei externen BFD-Maßnahmen für „alte“ Zeitsoldaten (Stichtag ist hier der 26. Juli 2012, siehe unten) ist die finanzielle Förderung im Ermessen des BFD bis maximal zur Höhe des Kostenrichtwertes möglich. Als haushaltsmittelsteuernde Ermessensgrenze hat dieser Wert für den Berufsförderungsdienst (BFD) ausschließlich verwaltungsinterne Bedeutung. Er ist als Höchstbetrag zu verstehen, mit denen Maßnahmen zur beruflichen Aus- und Weiterbildung bereits während der Dienstzeit finanziell gefördert werden können.

Für Zeitsoldaten mit einer Verpflichtungsdauer von weniger als vier Jahren liegt der Kostenrichtwert bei 50 Prozent der Kostenhöchstgrenze. Bei SaZ mit einer Verpflichtungsdauer von über vier Jahren beträgt der Kostenrichtwert 75 Prozent der Kostenhöchstgrenzen, die in § 19 Abs. 2 der Berufsförderungsverordnung (BföV) sowie in § 5 Abs. 4 Satz 1 SVG festgelegt sind. Bei freiwillig Wehrdienstleistenden (FWDL) liegt der Kostenrichtwert aktuell bei 100 Euro je Verpflichtungsmonat. Übersteigen die Kosten einer BFD-Maßnahme den Kostenrichtwert, kann die Maßnahme dennoch anteilig gefördert werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Beratung und Betreuung durch den BFD der Bundeswehr

Beim BFD der Bundeswehr können Zeitsoldaten, Berufsoffiziere und Wehrdienstleistende mit einer umfassenden und individuellen Beratung rechnen. Die zuständigen Mitarbeiter orientieren sich dabei vor allem an den Eignungen und Fähigkeiten des Antragstellers. Die Ausgangssituation ist bei jedem Soldaten anders: Manche verfügen bereits über eine Berufsausbildung, während andere direkt nach der Schulzeit in den aktiven Dienst gewechselt sind. Ein weiterer Schwerpunkt der Beratung liegt auf den aktuellen Anforderungen des Arbeitsmarktes. Übrigens: Auch ausgeschiedene Soldaten haben Anspruch auf eine Beratung durch den BFD der Bundeswehr. Wenn Sie zu diesem Personenkreis gehören, müssen Sie sich an das BFD-Standortteam wenden, das Ihrem Wohnort am nächsten liegt. Für Soldaten im aktiven Dienst ist dagegen das BFD-Standortteam der Dienststelle des Soldaten zuständig.

Weitere Hinweise zur Beantragung von BFD-Leistungen

Warten Sie mit dem Beantragen der Leistungen nicht zu lange, da Ihre Förderungsansprüche ansonsten verfallen. Die Förderung beruflicher Bildung durch den BFD der Bundeswehr kann bis zu sechs Jahre nach Ihrem Dienstzeitende erfolgen. Ihre Ansprüche richten sich einerseits nach Ihrer Funktion innerhalb der Bundeswehr (z.B. Soldat auf Zeit oder BO 41) und andererseits nach Ihrem Eintrittsdatum. Wenn Sie vor dem 26. Juli 2012 Soldat wurden, gelten für Sie andere Förderungsrichtlinien als für Personen, die nach diesem Stichtag in die Bundeswehr eintraten. Zeitsoldaten, die nicht Inhaber eines Eingliederungsscheines sind, haben einen Rechtsanspruch auf berufliche Bildung nach Ablauf ihrer Dienstzeit. Bei anderen Personengruppen wird eine Förderung durch den BFD der Bundeswehr nur unter dem Vorbehalt ausreichender Haushaltsmittel gewährt. Hier greift das Prinzip der Ermessensförderung (siehe oben). Bitte beachten Sie, dass eine Barauszahlung der BFD-Ansprüche nicht möglich ist.

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